Genauso verhält es sich, wenn die Vertragsübernahme durch einen Eintritt eines neuen Gläubigers aus der Sicht des Bürgen erfolgt, wenn ein Partnerwechsel für diesen also auf der Seite des Forderungsberechtigten eintritt.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Waren die Schulden eines Gläubigers höher als sein Vermögen, blieb er den Differenzbetrag bis an sein Lebensende schuldig.
( Quelle: DIE WELT 2000)
Dieses dürfte aber als sehr gering ignorierbar sein, zumal es ja in der Hand des Gläubigers liegt, die Zeit zwischen Zahlung und Umwandlung kurz zu halten.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Krise auf die Hilfe seines größten Gläubigers, dem amerikanischen Medienkonzern Liberty Media, der in Deutschland derzeit wegen des umstrittenen Kaufs des Telekom-Kabels Schlagzeilen macht.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 08.12.2001)
Zwar werden die Anforderungen an die Darlegungslast des Gläubigers unter- schiedlich-[unterschiedlich] hoch sein, je nachdem, ob es sich um Umstände aus der Gläubiger- oder aus der Schuldnersphäre handelt.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Auch einen solchen Fall hat das Sozialgericht Frankfurt entschieden und das Ansinnen des Gläubigers abgewiesen.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 23.07.2002)
Im September 1995 hatte das Amtsgericht Spandau entschieden, daß der Verkehrsbetrieb gegen die Pflicht des Gläubigers zur Schadensminderung verstoßen habe (Aktenzeichen 5 C 304/95).
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
Doch bei dem glücklosen Kleinkriminellen gehen sie für die Tagesmiete eines unsinnig schnellen Wagens drauf oder verschwinden in den zappeligen Händen eines gereizten Gläubigers.
( Quelle: Spiegel Online vom 20.11.2005)
Die Pleite von Lengauer und das Gebaren des Gläubigers Landesbank Berlin zeigen drastisch, daß für den Käufer von Tickets kein Verbraucherschutz existiert.
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
Nur um die Verteilung des Risikos bei einer Schuldnerinsolvenz geht es. Ist der Schuldner nämlich zahlungsfähig, so fehlt es schon an einem Schaden des Gläubigers; er kann seinen Anspruch durchsetzen.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)