Gläubigers

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  1. Zu den Übermittlungskosten zählen nur die Versendungs- und Zustellungskosten, nicht aber die Kosten des Gläubigers bei der Entgegennahme von Bargeld. Diese hat der Gläubiger zu tragen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. In Deutschland kommen zum üblichen Zahlungsziel von 24 Tagen noch einmal 19 Tage, die der Schuldner auf dem Rücken des Gläubigers fahrlässig oder vorsätzlich vertrödelt. ( Quelle: DIE WELT 2001)
  3. Die Bevorzugung des aufrechnungsberechtig- ten-[aufrechnungsberechtigten] Gläubigers sei vom Gesetz gewollt. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  4. Mit der Ausweisung schwindet aus Hergartens Sicht die letzte Hoffnung des Gläubigers, doch noch an sein Geld zu kommen. ( Quelle: FAZ 1994)
  5. Der Gerichtsvollzieher hat auch ohne ausdrücklichen Antrag des Gläubigers nach pflichtgemäßen Ermessen zu entscheiden, ob wegen Gefahr im Verzuge die Durchsuchung ohne richtliche Anordnung erfolgen kann (11). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  6. Insbesondere Stoll hat schon vor langemeine Vertragsauslegung in diesem Sinne vorgeschlagen, wenn es der spezielle Zweck der verletzten Vertragspflicht sei, gewisse Immaterialinteressen des Gläubigers zu fördern (24). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
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