Gläubigerschutzes

  1. Worauf es der Regierung jetzt ankommt: Sie will die bis zu einen Monat dauernden Fristen für das Zustandekommen des Gläubigerschutzes drastisch reduzieren, um aufgebrachten Gläubigern keine Zeit für unerwünschte Konkursanträge zu lassen. ( Quelle: Tagesspiegel vom 25.12.2003)