Glaubensgebote

  1. Dieses hatte strikt zu befolgende Glaubensgebote, etwa nicht an Wahlen teilzunehmen und weder Wehr- noch Ersatzdienst zu leisten, als nicht hinnehmbaren Widerspruch zum Demokratieprinzip gewertet. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 24.03.2004)