Gliederungspunkten

  1. Den Abschluß des Scoping bildet die schriftliche Unterrichtung durch die zuständige Behörde. Auch dieser Verfahrensschritt wird konstruktiv geregelt, allerdings unter Verzicht auf die Vorgabe von festen Gliederungspunkten. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)