Die Berliner Justiz hat den Gnadenantrag eines Verurteilten zurückgewiesen, der aus beruflichen Gründen eine Verschiebung seines Strafantritts wünschte.
( Quelle: Tagesspiegel 2000)
Ihr Pflichtverteidiger: "Nur, wenn die Angehörigen des Opfers einen Gnadenantrag stellen, können sie dem Schwert entgehen."
( Quelle: BILD 1997)