Doch auch da soll Husemann zu viel kassiert haben, sagt Kritiker Gneist.
( Quelle: Tagesspiegel vom 02.09.2005)
Der Geschäftsführer Andreas Gneist darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen.
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)