Graffiti-Sprühen

  1. Die gleiche Strafe gilt auch für eine ganze Reihe anderer Delikte, die nichts mit dem Verhalten im Straßenverkehr zu tun haben, zum Beispiel für den Besitz von Marihuana, für Graffiti-Sprühen an Brücken oder für Angeln ohne Angelschein. ( Quelle: Welt 1998)