Sonderermittler Kenneth Starr befragt die Ex-Praktikantin erneut ausführlich vor der Grand Jury über ihre Beziehung zum US-Präsidenten.
( Quelle: BILD 1998)
In seiner Aussage vor der Grand Jury verwies Clinton laut Starr-Bericht dann darauf, daß beim Oralverkehr der Kontakt mit den Lippen einer anderen Person stattgefunden habe, was in der oben genannten Definition nicht enthalten ist.
( Quelle: )