Gravamen

  1. Nicht das kriminelle Geschehen bildet das entscheidende Gravamen; es sind vielmehr Liebes-, Ehe- und Familienverhältnisse, die an einer von Frauen leidvoll durchlebten, gewaltförmigen Deformierung der Geschlechterbeziehungen zuschanden werden. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)