"Identität nicht ausgewiesen" stempelte die Ausländerbehörde deshalb vor ein paar Tagen in die Grenzübertrittsbescheinigung, mit der sie die Bosnierin aufforderte, die Bundesrepublik binnen weniger Wochen zu verlassen.
( Quelle: TAZ 1997)
Am nächsten Tag erhielt Dimitry zwar von der Ausländerbehörde eine Grenzübertrittsbescheinigung (GÜB) für den 23. August.
( Quelle: Die Welt vom 27.08.2005)
Weil sie wußte, daß sie bei einer erneuten Ablehnung keinen neuen Verlängerungsstempel auf ihre 'Grenzübertrittsbescheinigung' mehr bekommen würde.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)