Die Grenzabstände seien ordnungsgemäß eingehalten.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
Wir haben in der Novellierung des Baurechts zum 1. Juni wenigstens einiges geändert, wie insbesondere die Neuregelung der Grenzabstände bei Dachgeschoßausbau, die Erklärungsfrist der Kreisbauämter.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1991)
Auch gelten geringere Grenzabstände für die Anpflanzung von Obstbäumen und für bestimmte Laubbäume.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)