Grenzleistungsziffern

  1. Erst nach Abschluß beider Examina und Festsetzung der Leistungsziffern sei die Ermittlung der Grenzleistungsziffern möglich, bis zu der Anstellungsbewerber endgültig und auf Dauer eingestellt werden könnten. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)