Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel wies damit die Klage eines Grenzschützers ab, der die Zulage auch für jene Zeiten seines Bereitschafts-Wachdienstes wollte, in denen er schlafen konnte.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
Ein "ständiges riesiges Problem" sind nach Worten des Grenzschützers die Flughäfen in den Städten Moskau und Lagos.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)