Liebhaber des Grillens dürfen von Rechts wegen nur nördlich der Straße des 17. Juni ihre kleinen Privatfeuer entzünden.
( Quelle: Die Welt Online vom 30.06.2003)
Ein weiterer Vorteil: während des Grillens muss kein Brennstoff nachgefüllt werden.
( Quelle: ZDF Heute vom 03.05.2003)
Ohne Unterstützung durch die Polizei könne das Ordnungsamt wegen illegalen Grillens kein Bußgeld "gegen eine türkische Großfamilie durchsetzen".
( Quelle: Tagesspiegel vom 06.06.2005)