Dieser hat sowohl für den Grundanspruch in Höhe von 1200,- DM monatl. einzutreten wie auch für die Anpassung der Rente nach Nr. 5 der Vereinbarung.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Es widerspreche aber dem Grundanspruch des Evangeliums, einen Heilsbringer oder Heilsvermittler neben anderen zu sehen.
( Quelle: Tagesspiegel 2000)