Für einen A - oder B-Junior wären 750 Euro Grundbetrag fällig.
( Quelle: Leipziger Volkszeitung vom 05.05.2004)
Ab 1993 soll der einheitliche Grundbetrag von 570 Mark gelten.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
In den ersten drei Monaten wird der Grundbetrag voll gezahlt, im zweiten Quartal nur noch 75 Prozent und im dritten Quartal 50 Prozent.
( Quelle: Tagesspiegel vom 15.12.2003)