Ein Grundbuchauszug werde billiger als bisher.
( Quelle: Die Welt Online vom 16.08.2004)
Das Grundbuch genießt öffentlichen Glauben, das heißt der Erwerber kann darauf vertrauen, daß der Grundbuchinhalt vollständig und korrekt im Grundbuchauszug wiedergegeben wird.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Dazu läßt man sich am besten den Grundbuchauszug vorlegen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
So kann man nicht davon ausgehen, daß ein aktueller Grundbuchauszug tatsächlich die richtige Rechtslage widerspiegelt.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)