Zu prüfen ist außerdem, ob auf dem Grundstück Grunddienstbarkeiten lasten (Wegerechte, Aussichtsrechte, Wasserrechte) und ob es Bebauungsbeschränkungen gibt.
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
Der Zweck der Grunddienstbarkeiten habe darin gelegen, die einst einheitliche Bebauung im gesamten Siedlungsgebiet zu sichern - "und damit den Wert des Grundstücks als in einem gehobenen Siedlungsgebiet liegend zu erhalten."
( Quelle: Tagesspiegel 1999)