Grunddienstbarkeiten

  1. Zu prüfen ist außerdem, ob auf dem Grundstück Grunddienstbarkeiten lasten (Wegerechte, Aussichtsrechte, Wasserrechte) und ob es Bebauungsbeschränkungen gibt. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  2. Der Zweck der Grunddienstbarkeiten habe darin gelegen, die einst einheitliche Bebauung im gesamten Siedlungsgebiet zu sichern - "und damit den Wert des Grundstücks als in einem gehobenen Siedlungsgebiet liegend zu erhalten." ( Quelle: Tagesspiegel 1999)