Die Verbände hofften, daß sich ein Beschluß des Amtsgerichts Heilbronn in der Rechtsprechung durchsetzen werde, wonach Versorger zur Offenlegung ihrer Kalkulation gezwungen werden, teilte der Grundeigentümer-Verband Hamburg am Donnerstag mit.
( Quelle: Die Welt vom 18.02.2005)