Dem entgegen schreibt seit über 100 Jahren Paragraf 984 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) vor, dass bei herrenlosen Schatzfunden eine Hälfte des Gegenwertes dem Entdecker, die andere dem Grundeigner zusteht.
( Quelle: Neues Deutschland vom 24.12.2002)
Trotz der zermürbenden Warterei haben bislang nur zehn der 110 Grundeigner ihre Höfe an das Lausitzer Bergbauunternehmen Laubag verkauft.
( Quelle: Tagesspiegel 1998)