Grundeigner

  1. Dem entgegen schreibt seit über 100 Jahren Paragraf 984 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) vor, dass bei herrenlosen Schatzfunden eine Hälfte des Gegenwertes dem Entdecker, die andere dem Grundeigner zusteht. ( Quelle: Neues Deutschland vom 24.12.2002)
  2. Trotz der zermürbenden Warterei haben bislang nur zehn der 110 Grundeigner ihre Höfe an das Lausitzer Bergbauunternehmen Laubag verkauft. ( Quelle: Tagesspiegel 1998)