Grunderwerbsteuer

  1. Die finanzgerichtlichen Vorlagen wegen der Grunderwerbsteuer liegen, weil in ihnen als Schwerpunkt eine Verletzung des Eigentumsgrundrechts gesehen wird, beim Ersten Senat. ( Quelle: Welt 1999)
  2. Bisher lag das Aufkommen der Grunderwerbsteuer bei 6,5 Mrd. DM. ( Quelle: Welt 1996)
  3. Auf Koalitionsseite wird geprüft, die Grunderwerbsteuer von zwei auf drei Prozent anzuheben, um damit den Ländern einen zusätzlichen Ausgleich bei Wegfall der Vermögensteuer zu geben. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  4. In Deutschland fällt beim Erwerb von Grund und Boden die sogenannte Grunderwerbsteuer in Höhe von 3,5 Prozent des Kaufwertes an. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
  5. Die Grunderwerbsteuer wird voraussichtlich zum 1. Januar 1997 von jetzt 2,0 auf 3,5 und nicht nur auf 3,0 Prozent erhöht. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
  6. GRUNDERWERBSTEUER: Die Festsetzung von Grunderwerbsteuer beim Kauf eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung ist mit dem Grundgesetz vereinbar. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
  7. Die Erbschaftsteuer wird rückwirkend zum 1. Januar 1996 erhöht, die Grunderwerbsteuer ab 1997 von zwei auf 3,5 Prozent. ( Quelle: Welt 1996)
  8. Zu einem sprunghaften Anstieg kam es dagegen bei der Grunderwerbsteuer. ( Quelle: Handelsblatt vom 14.12.2005)
  9. Ein bißchen Erbschaftsteuer, ein bißchen Grunderwerbsteuer, ein bißchen Umverteilung zwischen Bund und Ländern, so läßt sich kein glaubwürdiges und belastbares Budget für 1997 zusammenstellen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  10. Wird jedoch das Grundstück unabhängig vom Haus erworben, muss er für das Gebäude keine Grunderwerbsteuer bezahlen. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)