Grundfreibetrags

  1. Scharping, der nicht der Voscherau-Kommission angehört, zählt dazu die Erhöhung des monatlichen Kindergelds 1997 von 200 auf 220 DM, die Anhebung des steuerfreien Grundfreibetrags und die Beibehaltung der Besteuerung privater Vermögen. ( Quelle: Welt 1996)
  2. Enthalten ist darin der Effekt der beschlossenen Erhöhung des Grundfreibetrags und die Senkung des Tarifs. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 14.05.2004)
  3. Weitere zwei Milliarden Mark werden der Erhöhung des Grundfreibetrags zum Opfer fallen. ( Quelle: TAZ 1996)
  4. Wegen des zu niedrigen Grundfreibetrags zahlt der einzelne ledige Steuerzahler nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts im laufenden Jahr 1620 Mark zu viel Steuern. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
  5. Anders als beim Kindergeld setzte sich die Koalition aber damit durch, die Erhöhung des Grundfreibetrags um ein Jahr auf 1998 zu verschieben. ( Quelle: TAZ 1997)
  6. Oberhalb des Grundfreibetrags beginnt die lineare Steuerprogression mit 25,9 (jetzt: 19) Prozent. ( Quelle: Welt 1995)
  7. Zeitgemäßer sei hier die Aufhebung des Ehegattensplit tings bei gleichzeitiger Anerkennung eines Grundfreibetrags für nicht verdienende Partne rinnen und Partner. ( Quelle: OTS-Newsticker)
  8. STEUERTARIF: Oberhalb des neuen Grundfreibetrags 1999 von 13 067 Mark (doppelter Betrag für Verheiratete), der bereits mit dem Steuergesetz von 1996 beschlossen worden war, wird nun der untere Einkommensteuersatz von 25,9 auf 23,9 Prozent gesenkt. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)