Erheblich mehr Schwierigkeiten bereitet den Juristen das verfassungsrechtlich äußert schwierige Problem Lauschangriff, das nur durch eine Änderung des Grundgesetz-Artikels 13 (Unverletzlichkeit der Wohnung) zu lösen ist.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
Ein dem Zweck des Grundgesetz-Artikels 68 widersprechender Gebrauch der Vertrauensfrage lasse sich nicht feststellen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 26.08.2005)
Bei ihrer Entscheidung sind die Richter an den Wortlaut des Grundgesetz-Artikels 140 gebunden.
( Quelle: Welt 1997)
Wie der genaue Text des Grundgesetz-Artikels lauten wird, ist noch völlig unklar.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 09.05.2004)