Und in einem Grundgesetzkommentar wird sie als Verstoß gegen die Würde des Menschen gewertet.
( Quelle: Die Zeit (11/1978))
Herzog hat an dem Grundgesetzkommentar, der eine Zeitlang seinen Namen als Mitherausgeber trug, bevor man sich auf die beiden Gründerväter beschränkte, fleißig mitgeschrieben.
( Quelle: FAZ 1994)