Eine Verletzung dieser Grundgesetznorm kann das BVerfG allerdings nur feststellen, wenn sich im Einzelfall klar ergibt, daß das Fachgericht seiner Pflicht nicht nachgekommen ist.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Wenn nur gleichgeschlechtliche Paare die Partnerschaft beim Standesamt eingehen können und andere Pärchen nicht, sieht dies auf den ersten Blick nach einem Verstoß gegen diese Grundgesetznorm aus.
( Quelle: DIE WELT 2000)