Grundgesetznorm

  1. Eine Verletzung dieser Grundgesetznorm kann das BVerfG allerdings nur feststellen, wenn sich im Einzelfall klar ergibt, daß das Fachgericht seiner Pflicht nicht nachgekommen ist. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Wenn nur gleichgeschlechtliche Paare die Partnerschaft beim Standesamt eingehen können und andere Pärchen nicht, sieht dies auf den ersten Blick nach einem Verstoß gegen diese Grundgesetznorm aus. ( Quelle: DIE WELT 2000)