Da längere Kündigungsfristen allein von der Dauer der Betriebszugehörigkeit abhingen, würden Frauen etwa nach dem Erziehungsurlaub für ihre Kinder wieder auf die Grundkündigungsfrist von vier Wochen zurückgestuft.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
Wird eine längere Probezeit als sechs Monate vereinbart, so gilt nach Ablauf des sechsten Beschäftigungsmonats die allgemeine Grundkündigungsfrist.
( Quelle: Ihre Rechte als Arbeitnehmer von A-Z; UB Media)