Wesentliche Grundlage für die Ertragssteigerung sei die Ausweitung des Zinsüberschusses auf 355 (338,6) Mill. DM gewesen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
Das Vorhaben werde derzeit auf seine Machbarkeit hin geprüft, denn das geltende Recht biete im Grunde genommen noch keine Grundlage für Rabatte zur Förderung vorbeugenden Verhaltens.
( Quelle: Lübecker Nachrichten vom 24.12.2002)