Grundlastkraftwerkes

  1. Wer freilich. wie von den Konzernherren zur Voraussetzung erhoben. vor dem "planmäßigen Auslaufen eines Kernkraftwerkes" die Inbetriebnahme eines neuen Grundlastkraftwerkes garantiert haben möchte, verstößt eklatant gegen den Klimaschutz. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)