Die Honorare für Kassenärzte dürfen 1999 nur noch um die zweifache Grundlohnentwicklung der Kassenmitglieder von 1997 - das sind zweimal etwa 1,65 Prozent - steigen.
( Quelle: Welt 1998)
Bei der Anpassung des Arznei- und Heilmittelbudgets sei nicht die Grundlohnentwicklung ausschlaggebend, sondern die Veränderung der Zahl und Altersstruktur der Versicherten.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)