Die einzelnen GKV-Sparten weisenKostensteigerungen je Mitglied zwischen zehn und 11,5 Prozent auf, denen ein Anstieg der für die Einnahmen relevanten Grundlohnsumme von nur vier bis fünf Prozent gegenübersteht.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
Für den normalen Betrieb werden die Ausgabensteigerungen an die Grundlohnsumme gekoppelt.
( Quelle: Welt 1996)