Die Grundmandatsklausel wiederum hat der PDS zum Einzug ins Parlament verholfen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Weder bei den Überhangmandaten noch bei der Grundmandatsklausel stellte das Bundesverfassungsgericht einen Verstoß gegen den Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit fest.
( Quelle: Welt 1997)
Die im April 1997 vom Bundesverfassungsgericht bestätigte Grundmandatsklausel durchbricht die Fünf-Prozent-Hürde.
( Quelle: Tagesschau vom 16.06.2005)
Überlegungen aus der eigenen Fraktion, über eine Abschaffung der Grundmandatsklausel den Einzug der PDS in den nächsten Bundestag zu verhindern, erteilte Schäuble eine Absage.
( Quelle: Berliner Zeitung 1995)