Grundordnung

  1. Zickler wird hochgezogen von einem System, das seine Klasse neben individuellem Können einer klaren Grundordnung und Hitzfelds Wissen verdankt, wie mit Kräften hauszuhalten ist. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
  2. Der Verfassungsschutz sieht bei der PDS weiterhin "deutliche Anhaltspunkte" dafür, daß sie die freiheitlich-demokratische Grundordnung "nicht akzeptieren, sondern überwinden will". ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  3. Als rechtliche Voraussetzung für ein Parteienverbot nennt Klein eine "aktive, kämpferische Haltung gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung". ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
  4. Für die Befürworter einer Einbeziehung des Verfassungsschutzes ist die Statistik ein eindeutiger Beleg dafür, daß Mafia und Co. nicht nur fiktiv, sondern sehr real die freiheitlich demokratische Grundordnung massiv bedrohen. ( Quelle: Welt 1999)
  5. Der Barbar, lautet Scheibelreiters Antwort, steht außerhalb einer objektiven Grundordnung, die seine spontanen, aggressiven und oft maßlosen Lebensäußerungen an einen dauerhaft bestehenden Kosmos rückbindet. ( Quelle: literaturkritik.de 2001)
  6. Auch das dann folgende Zitat (UA S.26f.) wird nicht im Hinblick auf konkrete Merkmale der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gewürdigt, sondern - wiederum ohne weitere Begründung - als "besonders diffamierend" bezeichnet. ( Quelle: Junge Freiheit 1999)
  7. Seiters sagte, beide hätten ihre Rechte zum Kampf gegen die demokratische Grundordnung mißbraucht und mit rechtsextremer Agitation Gewalt den Boden bereitet. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
  8. Im Linksextremismus sieht Glogowski bei einem leichten Rückgang der Gewalttaten von 94 auf 92 wie im Rechtsextremismus keine akuten Gefahren für die demokratische Grundordnung. ( Quelle: Welt 1998)
  9. Nach Ansicht des Gerichts gibt es tatsächliche Anhaltspunkte dafür, dass Scientology Bestrebungen verfolge, die gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung gerichtet seien. ( Quelle: Tagesschau Online vom 12.11.2004)
  10. Der zweite Absatz dieses Paragrafen sagt zudem ausdrücklich, Beamte hätten in ihrem gesamten Verhalten für die Einhaltung der freiheitlich demokratischen Grundordnung einzutreten. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 28.06.2002)