Grundrechtsüberhöhung

  1. In den Neunzigerjahren konnte man am Beispiel des Artikel 16 geradezu das Gegenteil besichtigen: nämlich die Sinnentkernung eines Grundrechts aufgrund vorangegangener Grundrechtsüberhöhung. ( Quelle: Tagesspiegel vom 26.04.2004)