Der Gang zum Bundesverfassungsgericht bei Grundrechtsverletzungen bliebe weiterhin möglich.
( Quelle: Spiegel Online vom 07.11.2004)
Nach der Richter-Begründung haben es die potentiell Betroffenen durch die vom Gesetz vorgesehene Widerspruchsmöglichkeit "selbst in der Hand, den befürchteten Grundrechtsverletzungen vorzubeugen".
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
Noch am Donnerstag verurteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Türkei wegen 15 schwerer Grundrechtsverletzungen.
( Quelle: Welt 1999)
Eine Rechtsklage sei die einzige Möglichkeit, die Grundrechtsverletzungen durch den Rat zu unterbinden, so Tim Peters, Mitkläger und Mitglied der Studentenorganisation RCDS.
( Quelle: Tagesspiegel 1999)