Grundstücksabgaben

  1. Für die laufenden Betriebskosten - also Verwaltung, Strom, Heizung, Wasser, Reinigung etc. sowie für die Unterhaltskosten -, also Instandsetzung, Reparaturen, Hausmeistertätigkeiten und Grundstücksabgaben - gibt es keinen Zuschuß. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)