Grundstückshöhen

  1. Bezeichnenderweise hat sie noch in erster Instanz den Eindruck erweckt, es sei ein Aufmaß der ursprünglichen Grundstückshöhen existent, sie bemühe sich um deren Erhalt und hiernach müßte auch noch nachträglich die Mehrmasse festgestellt werden können. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)