Derzeit sind 5616 Mark des zu versteuernden Einkommens für Ledige (Grundtarif) und 11 232 Mark für zusammenveranlagte Ehegatten (Splittingtarif) für alle Lohn- und Einkommensteuerpflichtigen steuerbefreit, unabhängig von der Höhe ihres Einkommens.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
Der Aufschlag kann den Grundtarif aber manchmal um bis zu 20 Prozent erhöhen.
( Quelle: ZDF Heute vom 09.06.2004)