Wäre diese Annahme einer Gruppenverfolgung bestehengeblieben, hätten nahezu vier Millionen Kurden in der Bundesrepublik sozusagen automatisch Asyl erhalten können.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
Als kurdischsprachige Anhänger einer Geheimreligion, die christliche, jüdische und islamische Elemente vereinige, seien sie in der Türkei "mittelbarer staatlicher Gruppenverfolgung" ausgesetzt.
( Quelle: TAZ 1993)
Daraus ergebe sich, so das BVG, daß syrisch-orthodoxe Christen in der Türkei einer Gruppenverfolgung ausgesetzt seien.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
Damit liege gemäß der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine "Gruppenverfolgung" vor, die den Betroffenen einen Asylanspruch gebe.
( Quelle: Tagesspiegel 1999)