Als Docke und sein US-Kollege Azmy Einblick in die Militärakten aus Guantanamo bekamen, fiel ihnen aber noch etwas viel Wichtigeres auf: "Wir stießen darin auf sehr detaillierte Informationen über das Lebensumfeld von Kurnaz in Bremen", sagt Docke.
( Quelle: Tagesspiegel vom 23.12.2005)
Demnach sollen US-Verhörbeamte im Gefangenenlager Guantanamo auf Kuba Koran-Ausgaben auf den Toiletten ausgelegt haben, um die muslimischen Insassen zu demütigen.
( Quelle: Hamburger Abendblatt vom 15.05.2005)
Nach dem inzwischen zurückgezogenen Bericht über Koran-Schändungen im Gefangenenlager Guantanamo hat das US-Magazin "Newsweek" seine Richtlinien für die Verwendung anonymer Quellen verschärft.
( Quelle: Die Welt vom 24.05.2005)
Vor knapp zwei Wochen hatte bereits die französische Tageszeitung "Le Monde" über ein "Guantanamo ähnliches Gefangenenlager" der US-Amerikaner im Kosovo berichtet.
( Quelle: Tagesschau vom 09.12.2005)
Für Aufsehen und heftige Proteste in der muslimischen Welt hatten Berichte über Koranschändungen in Guantanamo gesorgt.
( Quelle: Spiegel Online vom 01.06.2005)
Auf Kuba in Guantanamo Bay, einem der am besten abgeschirmten US-Militärstützpunkte, halten die Amerikaner seit über einem Jahr rund 660 Männer aus 42 Staaten fest.
( Quelle: Spiegel Online vom 31.07.2003)
Vor gut einer Woche hatten die US-Streitkräfte mehrere Fälle von Koran-Schändungen in Guantanamo eingeräumt.
( Quelle: Yahoo News vom 13.06.2005)
International wird die Situation im Lager von Guantanamo in zunehmender Übereinstimmung als unhaltbar verurteilt, als Verstoß gegen alle juristischen Grundsätze.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 17.12.2003)
Der mutmaßliche Talibankämpfer steht auf der Liste der Gefangenen, die in das Lager Guantanamo auf Kuba ausgeflogen werden sollen.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 28.01.2002)
Der 23-jährige Feroz Abbasi und der 35-jährige Moazzam Begg zählen zu einer Gruppe von sechs Terrorverdächtigen in Guantanamo, denen zuerst der Prozess vor einem Militärtribunal gemacht werden soll.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 24.07.2003)