Hauptbegründung: Die von der Gubag veranschlagten umlagefähigen Kosten lägen um mehr als 200 Prozent über den marktüblichen Preisen.
( Quelle: Die Zeit 1995)
In der Ebertystraße 51 haben die Mieter inzwischen die Duldungsklagen von der Gubag erhalten.
( Quelle: TAZ 1995)