Gubag

  1. Hauptbegründung: Die von der Gubag veranschlagten umlagefähigen Kosten lägen um mehr als 200 Prozent über den marktüblichen Preisen. ( Quelle: Die Zeit 1995)
  2. In der Ebertystraße 51 haben die Mieter inzwischen die Duldungsklagen von der Gubag erhalten. ( Quelle: TAZ 1995)