Gutachten“

  1. Bei der damaligen Verhandlung sei dem Täter „in einem ausführlichen Gutachten“ bescheinigt worden, „daß keine sexuelle Deviation“ (Abartigkeit) vorliege, sondern nur eine „mangelhafte Persönlichkeitsentwicklung“, berichtete Pressesprecher Zierl. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)