Achtung, wenn's schnell gehen muß: Oftmals benötigen die Gutachterausschüsse Monate, bis ein Gutachten erstellt ist!
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
Eigentümer müssen Pacht-Erhöhungen in Textform begründen durch Auskünfte der Gutachterausschüsse, Sachverständigen-Gutachten sowie drei Vergleichsgrundstücke mit höheren Pachten.
( Quelle: Tagesspiegel vom 08.03.2002)