Nach Auffassung des Innenministeriums und des Gutachters Prof. Di Fabio verstößt dieser Antrag gleich in mehreren wichtigen Punkten gegen die Bayerische Verfassung.
( Quelle: DIE WELT 2000)
Fünftens: Es stellt sich daher die Frage, wie die Haltung dieses Gutachters zu erklären ist.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)