Häftlingshilfegesetzes

  1. Der von der VOS vorgeschlagene Entschädigungsbetrag orientierte sich an den Zahlungen des Häftlingshilfegesetzes, dem Bundesentschädigungsgesetz und dem Gesetz über die Entschädigung von Strafverfolgungsmaßnahmen. ( Quelle: TAZ 1992)