Auch die Härtefallregel wurde beibehalten.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 06.01.2005)
Die damals geborene so genannte Härtefallregel in der Ost-Metall-Branche erlaubte in Not geratenen Firmen, ein Jahr lang zehn Prozent weniger Lohn zu zahlen - unter einer Bedingung: Beschäftigungssicherung.
( Quelle: Leipziger Volkszeitung vom 26.06.2004)