Härteklausel

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  1. Die Städte hatten auf eine Härteklausel als Kompromiß gehofft, die es ihnen im Falle großer finanzieller Bedrängnis gestattet, wenigstens angemessenere Pauschalen mit den Umlandgemeinden auszuhandeln als vom Gesetzgeber vorgegeben. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
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