Der Höchstrechnungszins, den die Lebensversicherungen ihren Kunden auf den Sparanteil ihrer Policen mindestens garantieren müssen, wird jährlich überprüft.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 26.02.2003)
Denn letztlich ist der Höchstrechnungszins, der jährlich überprüft wird, das Ergebnis einer recht simplen mathematischen Berechnung: Er beträgt 60 Prozent der Durchschnittsverzinsung zehnjähriger Staatsanleihen in den vergangenen zehn Jahren.
( Quelle: Die Welt 2001)
Allerdings bezieht sich der Garantiezins - im Fachjargon Höchstrechnungszins genannt - nicht auf die gesamten Prämien.
( Quelle: Die Welt vom 25.10.2005)