Hörfunkbeiträge
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Hörfunkbeiträge dürfen nicht länger als zehn Minuten sein, Fernsehreportagen nicht länger als 30 Minuten.
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
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Jedes digitale Tonstudio nutzt das Verfahren, Hörfunkbeiträge werden damit unmerklich auf exakte Länge gebracht.
( Quelle: Die Zeit (49/2003))
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