Hörfunkbeiträge

  1. Hörfunkbeiträge dürfen nicht länger als zehn Minuten sein, Fernsehreportagen nicht länger als 30 Minuten. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
  2. Jedes digitale Tonstudio nutzt das Verfahren, Hörfunkbeiträge werden damit unmerklich auf exakte Länge gebracht. ( Quelle: Die Zeit (49/2003))