Ferner müssen beide Anstalten auf bisher genutzte Fernseh- und Hörfunkfrequenzen verzichten.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
Der Medienrat Berlin-Brandenburg, zuständig für die Vergabe von Fernseh- und Hörfunkfrequenzen und die Kontrolle der Anbieter, ist entscheidungsunfähig.
( Quelle: Berliner Zeitung 1995)