Hörfunkfrequenzen

  1. Ferner müssen beide Anstalten auf bisher genutzte Fernseh- und Hörfunkfrequenzen verzichten. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
  2. Der Medienrat Berlin-Brandenburg, zuständig für die Vergabe von Fernseh- und Hörfunkfrequenzen und die Kontrolle der Anbieter, ist entscheidungsunfähig. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)